Finanzierung


Für die Begleitung und Betreuung der psychisch Behinderten in eigener Wohnung sind verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten möglich:


  • Mit IV-Rente > Beitrag vom Bundesamt für Sozialversicherung gemäss den Bestimmungen nach Art. 74.
  • Mit IV-Rente und Ergänzungsleistung > Beitrag vom Bundesamt für Sozialversicherung. Der nicht gedeckte Kostenanteil kann über die Ergänzungsleistung rückvergütet werden.
  • Mit Hilflosenentschädigung > Stundenansatz.
  • Sozialhilfeempfänger > Notwendige Kostengutsprache von zuständiger Gemeinde > Stundenansatz.
  • Selbstzahler > Stundenansatz.

Sozialpsychiatrische Wohngemeinschaft - Begleitetes Wohnen

Breitestrasse 3 • 8575 Bürglen • Tel. 071 947 18 44

Bankverbindung: Thurgauer Kantonalbank CH55 0078 4291 6270 2200 2